Mittwoch, Oktober 16, 2013

Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter? | Handelsblog

Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter? | Handelsblog

Warum zahlt der Staat eigentlich die Bischofsgehälter?

Es ist ein auf den ersten Blick unauffälliger Satz, der Artikel 140 des Grundgesetzes: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.” Doch er birgt Sprengstoff – gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.Denn diese Bestimmungen der alten deutschen Verfassung schützen nicht nur die Religionsfreiheit und die Sonntagsruhe und schreiben fest, dass es keine Staatskirche gibt, sie sichern den Kirchen auch erhebliche finanzielle staatliche Leistungen. In Artikel 138 der Weimarer Verfassung heißt es: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst........

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