"Es besteht keine Staatskirche", heißt es im Grundgesetz. Doch das stimmt nicht. Die großen Kirchen haben weiterhin eine privilegierte Stellung in der Gesellschaft inne. Das schadet nicht nur der Republik, sondern auch den Religionsgemeinschaften.
Kirche und StaatWenn sich eine Stadt von der Kirche trennt
Eigentlich sind Kirche und Staat getrennt. Doch in Schulen, Unis und Kliniken kooperieren sie eng. Was, wenn man am Beispiel von Münster Ernst machte mit der Trennung? von Malte Buhse und Anne-Sophie Lang
"Es besteht keine Staatskirche." So scharf, wie es das Grundgesetz formuliert, sind Staat und Kirchen allerdings nicht getrennt. Der Staat hat den Kirchen als Institutionen mache Sonderrechte zugebilligt. Wie beide zusammenhängen, zeigt diese Infografik..........................
Niemandem täte eine klare Trennung von Staat und Kirche so gut wie den Kirchen selbst. Es ist an der Zeit, einen klaren Schnitt zu setzen. Ein Kommentar von Karsten Polke-Majewski
Zusätzlich wird seit 1979 in einer glaubensverschiedenen Ehe das "besondere Kirchgeld" erhoben, wenn die Einkünfte der Ehepartner voneinander abweichen und der weniger verdienende Partner der Kirche angehört. Dann nämlich gilt nicht das Einkommen des Kirchenmitglieds als Richtschnur, sondern der gemeinsame Lebensstandard des Ehepaares. Juristen und Kirchenleute sprechen vom Lebensführungsaufwand. Nutznießerin ist die Kirche. Die Landesparlamente haben dem besonderen Kirchgeld nach Anträgen der Landeskirchen zugestimmt. Mittlerweile wird das besondere Kirchgeld von katholischen und evangelischen Kirchen überall erhoben. Eine Ausnahme bilden Bayern und Baden-Württemberg. Dort verzichtet die katholische Kirche auf die Eintreibung des Kirchgelds...............
In Bamberg wütete die Hexenverfolgung besonders grausam: Zwischen 1612 und 1632 wurden insgesamt etwa 1000 Männer, Frauen und Kinder gefoltert und ermordet. Die Stadt arbeitet die Episode vier Jahrhunderte später auf - und stellt auch die Frage nach der Schuld.
Karlheinz Deschner im Jahre 2013. Der Kirchenkritiker ist inzwischen 89 Jahre alt.
(Foto: Alessandra Schellnegger)
Er ist extrem hart mit den christlichen Kirchen ins Gericht gegangen, bewusst einseitig und nicht immer ganz wissenschaftlich. Aber es ging Karlheinz Deschner auch nie um Ausgewogenheit, sondern darum, Dinge ans Licht zu holen, die viele Christen lieber im Dunklen gelassen hätten. Nun hat er, soweit es in seiner Macht stand, sein Lebenswerk abgeschlossen.
Von Markus C. Schulte von Drach
Karlheinz Deschner - der Name ist unter jüngeren Menschen kaum noch bekannt. Seine Arbeiten haben in den vergangenen zwanzig Jahren nur noch wenig Aufregung hervorgerufen. Das war einmal anders. Früher einmal hat Deschner Begeisterung, Ablehnung oder sogar Zorn ausgelöst. Und für manche Menschen waren seine Bücher fast schon eine Art Offenbarung.
Stagnation, Resignation und selbstgerechter Rückzug
Von Christa Nickels
Reformstau, starre Hierarchien, selbstbezogene Eliten: Nicht Veränderung, sondern die Angst davor scheint das Leitmotiv bei den Verantwortlichen in der katholischen Kirche zu sein. Das muss sich dringend ändern, fordert die Grünen-Politikerin Christa Nickels.
Die staatliche Unterstüzung der Kirchen, die auf die Zeit Napoleons zurückgeht, sollte auslaufen. Das könnte auch eine Demokratisierung der Kirche befördern. von Ernst Dohlus
Die Debatte um einen Mindestlohn geht auch an kirchlichen Einrichtungen nicht vorbei. Da mögen sich die Kirchen sträuben, wie sie wollen. ....................
28.10.2013 -
Den damaligen Fürstbischöfen wurden im Jahr 1803 in erster Linie die "Reichslehen" genommen, die dem Reich (!) gehörten, nicht der Kirche / Kirche hat bereits mindestens 13 Milliarden Euro zuviel bekommen - Die Kirche wurde auf diese Weise also gar nicht im großen Stil enteignet, wie sie das derzeit immer wieder behauptet. Der oberste Lehnsherr nahm vor allem die Reichslehen für die feudalen Fürstbischöfe zurück und übertrug sie "weltlichen" (aber natürlich ebenfalls "gut katholischen" oder "gut evangelischen") Landesfürsten. Dazu heißt es in einem entsprechenden Lexikon:
"Man versteht unter Lehen – lat. feudum, feodum, beneficium – das ausgedehnteste Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet ... Sprachlich hängt der Ausdruck ´Lehen` mit leihen zusammen, bedeutet also so viel wie geliehenes Gut (vgl. heute ´Darlehen`) ... Den Gegensatz zum Lehen bildet das freie Eigentum ... Der König gibt Land oder Ämter an Kronvasallen, diese geben sie weiter an Untervasallen ... Ursprünglich war eine Lehnsbindung ein lebenslanges Treueverhältnis ... In Deutschland war die Auflösung des Lehnsverbandes ein langer Prozess" (http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/1169494)
Leider ist der Lehnsverband bis heute noch nicht wirklich aufgelöst, denn die Kirche saugt immer noch am Staat und behandelt ihn wie einen Feudalstaat.
Wie war es damals? Auch in Deutschland war der oberste Lehnsherr der König, der die Lehen zunächst an "weltliche Fürsten" und katholische Fürstbischöfe gab, die Teile davon ebenfalls als "Lehen" an Untergebene weiter verleihen konnten. Eigentum blieb aber das "Reich", dem der König vorstand.
Die Kirche erweist sich auch hier als "Meisterin der Fälschung", denn man tut heute so, als hätte der Staat der Kirche damals "ihr" "Eigentum" schlechthin weg genommen. Wo die Kirche tatsächlich "Eigentümer" war und nicht nur "Lehnsempfänger", müsste also genauer heraus gearbeitet werden, wenn dies bei der Abschlussrechnung noch von Bedeutung werden sollte. Mit Sicherheit ist die damalige so genannte "Säkularisierung" jedoch schon x-fach abgegolten durch 210 Jahre uferlose Millionensubventionen an die Kirchen.
Außerdem wirft dieser Sachverhalt eine noch viel interessantere Frage auf: Wie hat die Kirche das, was sie 1803 als "Eigentum" beanspruchte, erworben? Durch Kreuzzüge, Raub, Betrug, Folter, Krieg, Hinrichtung, Mord, Erbschleicherei, Nötigung, Beschlagnahmung, Enteignung, Bestrafung, Höllendrohungen, Bestechung, Korruption usw., so dass nun auch die Zeit für die Aufdeckung eines weiteren Sachverhalts ist: Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld. Es ist schlicht ein Unding, dass sich ein demokratisches Gemeinwesen noch über 200 Jahre später verpflichtet fühlt, den Räuber für den Teil seiner Beute zu entschädigen, den man ihm wieder hat nehmen können. Die Kirche fordert derzeit - maßlos, dreist und verlogen, wie sie immer ist und war - einen 25fachen Jahresbeitrag als einmaligen weiteren (!) "Entschädigungs"-Beitrag", also erneut Milliarden über Milliarden. Doch was wäre gerecht? Im Endergebnis und unabhängig von den Detailuntersuchungen, den wir nicht vorgreifen möchten, kann es, soviel ist jetzt schon ersichtlich, nur eine Schlussfolgerung geben: Die staatliche Finanzierung der Großkirchen sofort beenden und ohne neue Abschlagszahlungen. Im Gegenteil: Eine Gegenrechnung sollte die Grundlage der Verhandlungen sein.
Denn die angeblichen kirchlichen "Entschädigungsansprüche" sind längst überbezahlt. Die Humanistische Union rechnete dies bereits im April 2011 aus (hpd Nr. 11447, 18.4.11). Der Politologe und Kirchenfinanz-Experte Dr. Carsten Frerk stellte daher mit Recht die Frage, ob die Kirchen nicht eigentlich sogar mehr als 13 Milliarden Euro zurückzahlen müssten, statt immer weitere Zahlungen zu erhalten. (MIZ Nr. 2 2/2011, S. 31)
Wie hat die Kirche ihren unermesslichen Reichtum erworben? (Foto: Jacques Gallot, The Hanging, 1632, Art Gallery of New South Wales, Wikimedia-Commons Lizenz)
Diese 13 Milliarden Euro könnten z. B. für soziale Projekte zur Verfügung gestellt werden oder für den Klimaschutz und damit dem Schutz für künftige Generationen, nachdem die kirchliche Lehre von der ego-menschlichen gnadenlosen Ausbeutung der Schöpfung nach dem Prinzip "Macht euch die Erde untertan" die Welt seit Jahrhunderten in Richtung Abgrund trieb (vgl. hier), den man in unserer Zeitenwende mit dem Stichwort "Herannahende Klimakatastrophe" bezeichnen könnte.
Literatur und TV:
Lesen Sie dazu auch:
Der Theologe Nr. 38 - Der Gott Mammon und seine Kinder
Freie Christen Nr. 3 - Der Reichtum der Kirche ist Blutgeld
Weitere Meldungen zum Thema "Kirche und Geld" finden Sie in:
Der Theologe Nr. 16: Johannes Paul II., Benedikt XVI., "schwarzer Papst" Bergoglio im Vatikan
Der Theologe Nr. 23: Das Staatsross und sein kirchlicher Reiter
Sowie die Serie über "Kirche und Geld" in der Zeitschrift Das Weisse Pferd
Video: Wie reich sind Hessens Kirchen? | ARD Mediathek | horizonte
Bewegte Tage in Hessens Kirchen! Nun hat Papst Franziskus den Limburger Bischof auf unbestimmte Zeit beurlaubt. Ein Neuanfang im Bistum Limburg kann beginnen. Aber all die Debatten um Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und sein Finanzgebaren haben viele grundsätzliche Fragen aufkommen lassen. Wie halten es die Kirchen hierzulande mit dem Geld? Wie reich sind denn überhaupt die Kirchen in Deutschland, speziell in Hessen?
Ist dem Vatikan vor über 1000 Jahren tatsächlich eine Frau durchgeschlüpft? Oder ist die Frau, die das höchste aller Männerämter erobern konnte, nur eine schöne Legende und Stoff für Millionenbestseller? In einer ZDF-Dokumentation geht die Journalistin und "heute"-Moderatorin Petra Gerster dem Geheimnis der Päpstin auf den Grund.
"Als Papst Leo im August 855 starb, folgte ihm Johanna, das Weib, das zwei Jahre, fünf Monate und vier Tage auf dem Stuhl Petri saß." In über 500 Chroniken finden sich Berichte über die Päpstin Johanna, die in der offiziellen Kirchengeschichte heute mit keinem einzigen Wort erwähnt wird. Warum wurde die Geschichte für die einen zum Skandal, während andere in Johanna eine
Die Zahlungen an die Kirche sind keineswegs "Entschädigungen" wegen Enteignungen. Tatsache ist, dass Klöster enteignet wurden, aber Klostereigentum hat nie der Kirche gehört, und die Klöster bekamen keine Entschädigung. Ebenso wurde Eigentum der evangelischen Kirche nicht angetastet, trotzdem werden auch ihre Bischöfe vom Steuerzahler finanziert. Vielmehr handelt es sich um Lehen, die der Staat zurückgefordert hat - also Leihgaben. Man kann das im Vertrag von 1803 nachlesen:http://www.documentarchiv.de/nzjh/rdhs1803.htmlBesonders von Interesse ist der Punkt 50. Durch den Einzug der Lehen - Leihgaben - besaßen die Bischöfe keine Möglichkeit mehr, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher wurde festgelegt, dass der Staat bis zum Lebensende der damaligen Bischöfe (!) für ihren Unterhalt zu sorgen hat. Mit dem Tod des letzten Bischofs von 1803 ist dieser Vertrag hinfällig.
Wir bezahlen, weil die Kirche es verstand, diese Verträge zu verlängern, sie besitzt keinerlei Anspruch auf diese Zahlungen aufgrund irgendwelcher "Enteignungen".
Zudem, wenn im Grundgesetz steht, die Zahlungen seien "abzulösen", heißt dies nicht, dass diese nur durch eine Ablösesumme geschehen kann. Eine Ablösung kann auch durch die Summe von 0 EUR geschehen, man muss nur die Gesetze ändern und den Vertrag kündigen. Man könnte sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass die Kirchen die angeblichen Entschädigungen durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hat und die Gelder der letzten Jahre zurückzuzahlen hat.
Wie Hassknecht sagt(https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=icmzBQA0tTg): Schließt die Augen, dann seht Ihr, was Euch zusteht.(Quelle: Volker Dittmar auf Facebook) http://www.documentarchiv.de/nzjh/rdhs1803.htmlRalf Michalowsky(ralf@michalowsky.de)PermalinkTrackback-LinkViews: 16
Angesichts der vor kurzem erfolgten Offenlegung der finanziellen Verhältnisse des Erzbistums Bamberg fordern FDP-Ortsvorsitzender Martin Pöhner und FDP-Kreisvorsitzender Jobst Giehler den Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick auf, freiwillig auf sein Gehalt aus staatlichen Finanzmitteln zu verzichten (9.700 Euro im Monat brutto vom Freistaat Bayern). „Stattdessen sollen die katholischen Kirchenmitglieder ihren Erzbischof künftig selbst bezahlen“, fordern Pöhner und Giehler. „Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.“
Giehler lobt den Bamberger Erzbischof für die von ihm in den letzten Tagen geübte Transparenz. „Der entscheidende Schritt steht aber noch aus. Eine staatliche Bezahlung eines kirchlichen Würdenträgers ist mit der notwendigen Neutralität des Staates in religiösen Fragen in der heutigen Zeit nicht mehr vereinbar. Dies kommt zudem einer einseitigen Bevorzugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft gleich“, so Giehler.
Da der Freistaat Bayern das bestehende historische Konkordat mit der katholischen Kirche jedoch aus rechtlichen Gründen nicht einfach kündigen kann, fordert die FDP den Erzbischof und das Erzbistum als Ganzes zum freiwilligen Verzicht auf.
FDP-Ortsvorsitzender Martin Pöhner unterstreicht gleichzeitig, dass die Liberalen die verschiedenen auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland als Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens sehen. “Der Staat ist aber zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Deshalb muss u.a. bei der Bezahlung von Bischöfen künftig eine noch klarere Trennlinie zwischen Staat und Kirche gezogen werden. Das ist eindeutig eine rein innerkirchliche Angelegenheit. Das sollte auch von Seiten der katholischen Kirche in Bamberg so praktiziert und akzeptiert werden.”
AFPGemälde von Napoleon Bonaparte – der französische Diktator ist verantwortlich dafür, dass deutsche Steuerzahler bis heute für die Gehälter von Bischöfen im Land aufkommen müssen
Protz-Bauten, Goldstatuen, edle Gewänder – vor allem die katholische Kirche geizt häufig nicht mit Geld. In Deutschland hat allerdings niemand die Wahl, ob er dafür zahlen will oder nicht. Selbst wer aus der Kirche austritt, finanziert sie weiter. Und das liegt an Napoleon.
Das Treffen hat stattgefunden - und es war kurz. Der umstrittene Limburger Bischof hat nach einwöchigem Warten endlich seine Audienz im Vatikan bekommen. Ein enger Mitarbeiter von Franziskus sagt: "Dem Papst gefallen keine fürstlichen Priester." Tebartz selbst fühlt sich "ermutigt".
Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt, sagte Jesus zu seinen Jüngern (Markus 10, 25). Die Kirchenleute von heute haben ein... - FOTO: DPA
.............................
Verlage, Brauereien, Immobilien – die Kirchen haben über Jahrhunderte ein immenses Vermögen angehäuft. Doch den Wert wollen sie lieber für sich behalten.
Bischof Tebartz-van Elst soll über die bislang angegebenen 2,5 Millionen Euro hinaus beim Bau seiner Residenz Kirchensteuermittel abgezweigt haben – mithilfe eines geheimen Grundstücksgeschäfts..............
Die langen Arme der Kirchenlobbyisten sind krakenähnlich - sie haben die Politik fraktionsübergreifend in ihren Fangarmen. Wie anders ist es zu erklären, dass der Landtag von NRW am Mittwoch, 16. Oktober 2013 ein Gesetz zur Änderung des Körperschaftsrechts passieren ließ - und zwar ohne Aussprache. Das will man nur in den Ausschüssen ohne größere Öffentlichkeit tun.
Seit mehr als 200 Jahren werden die Kirchen fürstlich für Enteignungen entschädigt. Auch für die Gehälter mancher Bischöfe kommen nicht nur Kirchenmitglieder, sondern alle Steuerzahler auf. Warum der Fall Tebartz-van Elst gerade jene angeht, die nicht katholisch sind.
Es ist ein auf den ersten Blick unauffälliger Satz, der Artikel 140 des Grundgesetzes: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.” Doch er birgt Sprengstoff – gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.Denn diese Bestimmungen der alten deutschen Verfassung schützen nicht nur die Religionsfreiheit und die Sonntagsruhe und schreiben fest, dass es keine Staatskirche gibt, sie sichern den Kirchen auch erhebliche finanzielle staatliche Leistungen. In Artikel 138 der Weimarer Verfassung heißt es: “Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst........
Die hohen Kosten für den Bischofssitz in Limburg haben viele Menschen irritiert. Der Skandal bringt ans Licht, dass die Kirchen in Deutschland ihre Finanzen nicht offenlegen müssen und zudem viel Geld vom Staat bekommen..................
Dass der Staat Zuschüsse für caritative Einrichtungen der Kirche bezuschusst, daran wird niemand Anstoß nehmen. Dient es doch der guten Sache. Dass aber der Staat für Gehälter der Bischöfe und Domvikare aufkommt, – und damit jeder Steuerzahler, egal, ob Kirchenmitglied oder nicht – ist nicht vermittelbar. Schließlich ist Religion Privatsache. Die Kirche als Verein sollte ihre Angestellten selbst zahlen.
Das undurchsichtige und millionenschwere System muss transparenter werden, und auf lange Sicht sollten Kirchen sich selbst finanzieren. Kirche und Staat müssen getrennt werden. In Frankreich etwa zahlt der Staat nur die Instandhaltung der Gotteshäuser. Geld an die Kirche zahlen Gläubige freiwillig. Das wäre fair. Doch die Angst ist wohl zu groß, auf die finanzielle Sicherheit zu verzichten.
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst habe "die Katholische Kirche, aber auch uns alle verärgert", sagt Ingrid Matthäus-Maier. (Bild: picture alliance / dpa / Frank May)
Ex-SPD-Finanzpolitikerin kritisiert staatliche Finanzierung der Kirche
Ingrid Matthäus-Maier im Gespräch mit Mario Dobovisek
Aufgrund alter Staatsverträge zahlen auch Protestanten, Juden, Muslime und Atheisten über ihre Steuern für den Limburger Bischof Tebartz-van Elst, sagt Ingrid Matthäus-Maier. Die ehemalige SPD-Finanzpolitikerin hält die staatliche Finanzierung der Kirche für veraltet und fordert: "Das muss weg."
Politiker fordern Radikalreform der Kirchenfinanzen
in Kooperation mit
Der Eklat um den Protzbau des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst hat einmal mehr gezeigt: Kaum einer weiß, wie reich die katholische Kirche wirklich ist. Evangelische und katholische Politiker verlangen eine Modernisierung des Kirchen-Finanzwesens.
Von Anna-Lena Roth
weiter lesen: http://www.gmx.net/themen/nachrichten/deutschland/68arjlg-tebartz-van-elst-bischof-politiker-kirche-reform#.A1000146